Viele Menschen, die eine Anwältin oder einen Anwalt bräuchten, ziehen nie eine Fachperson bei, und der häufigste Grund ist nicht der Preis, sondern die Ungewissheit über den Preis. Eine Rechnung, von der man nicht weiss, ob sie dreihundert oder achttausend Franken betragen wird, ist ein Risiko, und ein Risiko schiebt man auf. Das ist ein Problem der Transparenz, lange bevor es ein Problem des Geldes ist.
Die drei Arten der Abrechnung
In der Schweiz rechnen Anwältinnen und Anwälte im Wesentlichen auf drei Arten ab, und die erste sinnvolle Frage ist, welche davon in Ihrem Fall gilt.
- Nach Zeitaufwand, zu einem im Voraus genannten Stundenansatz. Das ist die verbreitetste Art und ohne Schätzung der Stunden am schwierigsten zu budgetieren.
- Pauschal, für eine klar umrissene Leistung: die Durchsicht eines Vertrags, das Verfassen einer Einsprache, eine einstündige Beratung.
- Nach einem behördlich festgelegten Tarif oder auf Kosten Dritter, namentlich in bestimmten Verfahren oder wenn eine Rechtsschutzversicherung einspringt.
| Abrechnungsart | Was Sie im Voraus wissen | Was offen bleibt |
|---|---|---|
| Nach Zeitaufwand | Den Stundenansatz | Die Anzahl Stunden |
| Pauschal | Den Gesamtpreis der beschriebenen Leistung | Was geschieht, wenn sich der Umfang ändert |
| Behördlicher Tarif oder Kostenübernahme durch Dritte | Wer bezahlt, und nach welcher Gebührenordnung | Der Anteil, den Sie allenfalls selbst tragen |
Ein Stundenansatz ist kein Preis. Der Preis ist der Ansatz mal eine Anzahl Stunden, die noch niemand vor Ihnen geschätzt hat.
Was Sie zu Recht fragen dürfen
Vier Fragen verändern das Gespräch, und keine davon ist unhöflich. Wie hoch ist Ihr Stundenansatz. Wie viele Stunden braucht ein solches Dossier bei Ihnen üblicherweise. Was geschieht, wenn das Dossier diese Schätzung überschreitet. Und was in dem, was ich Ihnen geschildert habe, könnte die Kosten unvorhersehbar in die Höhe treiben.
Eine Fachperson, die in diesem Rechtsgebiet tätig ist, beantwortet alle vier ohne Zögern, weil sie dieselbe Situation schon fünfzigmal gesehen hat. Eine ausweichende Antwort auf die zweite Frage ist für sich schon ein Hinweis darauf, wie viel Erfahrung Ihr Gegenüber mit solchen Dossiers hat.

Wie ora. damit umgeht
Auf dieser Plattform beginnt ein Austausch mit einer Anwältin oder einem Anwalt unverbindlich und ohne Zahlung. Das Gespräch führt zu einem bezifferten Angebot, das entweder einen Festpreis oder einen Stundenansatz mit Schätzung nennt, und nichts geschieht, bevor Sie es angenommen haben. Die Mittel werden danach von der Plattform verwahrt und erst nach Abschluss der Leistung an die Fachperson ausbezahlt.
Zwei Beträge erscheinen immer getrennt: das Honorar der Fachperson auf der einen Seite, die Servicegebühr von ora. auf der anderen. Das ist keine Frage der buchhalterischen Darstellung, sondern eine verbindliche Regel, denn Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz dürfen ihr Honorar nicht mit Dritten teilen, die selbst nicht Anwältin oder Anwalt sind. Die Höhe der Servicegebühr steht in unseren Nutzungsbedingungen.
Nichts davon macht ein Dossier günstiger. Es macht es vorhersehbar, und das ist der einzige Teil des Problems, den eine Plattform ehrlich lösen kann.
Diese Artikel sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Beraten kann Sie nur eine Fachperson, die Ihre Situation kennt.



